AGB Skilifte Poppenberg GmbH -Skiverleih-

1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.

2. Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Marktwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt. Stockbruch: 8 € pro Skistock

3. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten, um von der evtl. eigenen Versicherung die Kosten erstattet zu bekommen.

4. Bei unsachgemäßer und mutwilliger Beschädigung des Materials wird die Reparatur laut gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.

5. Der Umtausch des Leihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich. Auch der Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis möglich, jedoch ist eine Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer Kategorien nicht möglich.

6. Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist bis 10 Uhr morgens des darauf folgenden Tages.

7. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, so wird seitens des Vermieters am 7. Tag der Überfälligkeit automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.

8. Die vorzeitige Auflösung des Leihvertrages ist mittels Rückgabe des Leihobjekts möglich, jedoch ohne Rückvergütung der vereinbarten Leihgebühr.

9. Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall unter Vorlegen eines ärztlichen Attests vorgenommen.

10. Skischuhe werden an die Bindungen angepasst, jedoch gemäß ISO/ÖNORM keine sicherheitstechnische Einstellung und Überprüfung vorgenommen. Daher keine Sicherheitseinstellung.

11. Sollten unsere Mitarbeiter wegen einer zu späten Rückgabe (Verleihtag= 08:00 – 17:00) auf Sie warten müssen, berechnen wir Ihnen diesen Aufwand mit 15 € je angefangener 15 Minuten.

12. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Daten, den Erhalt der Ware, den mitgeteilten Einstellwert, nach welchem die Bindung normgerecht eingestellt wurde.

13. Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mittels digitaler Hinterlegung eines Ausweises/Führerschein o.Ä. möglich.

14. Mit der Unterschrift auf dem Laufzettel erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und berechtigt uns, die Kundendaten auch nach Rückgabe des Vierleihmaterials dauerhaft zu speichern(DSGVO Datenspeicherung). Möchte ein Kunde dies nicht muss, er bei der Rückgabe dies anmerken. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte erfolgt nie.

15. Der Verleiher haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die dem Kunden zustoßen oder durch ihn verursacht werden.

16. Für privat abgestelltes Material wie z.B. Schuhe, Rucksäcke etc. wird keine Haftung übernommen.

17. Öffnungszeiten sind von 08:00 – 17:00 Uhr. Bei Flutlicht von 18:00 – 22 :30, evtl. Änderungen werden durch Aushang bekannt gegeben.

18. Sollte der Liftbetrieb wegen höhere Gewalt nicht möglich sein, kann keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe erfolgen.

19. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skilifte Poppenberg GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

20. Unsere Helme werde aufgrund der PSA Norm als klimaregulierende Kopfbedeckung ohne Schutzfunktion vermietet.

21. Die Kosten einer Stornierung, eines Rücktritts oder einer Kündigung betragen 10 % Bearbeitungsgebühr (mindestens 10 €).

22. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Wir bitten den Gast um eine pflegliche und angebrachte Behandlung des Materials und danken für das Vertrauen.